Neuerungen im Bereich Photovoltaik:
Photovoltaik-Pflicht für NRW
- Ab 2025 müssen Neubauten in NRW mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden und ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten.
- Die Mindestgröße der PV-Anlage beträgt bei Neubauten 30 Prozent der gesamten Dachfläche und bei Bestandsgebäuden 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.
- Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gilt eine Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp.
- Ist eine Dachfläche ungeeignet für die Installation einer PV-Anlage oder ist die Anlage nicht wirtschaftlich, entfällt die Pflicht.
- Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht.
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